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SWK 16, 1. Juni 2004, Seite 116

Regierungsvorlage zur Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, beschlossen. Aus Gründen der EU-Konformität (Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission vom ) soll das Energieabgabenvergütungsgesetz wie folgt geändert werden:

• Betriebe, die schwerpunktmäßig körperliche Wirtschaftsgüter herstellen, erhalten für die Jahre 2002 und 2003 neben dem Selbstbehalt einen Anteil von 0,00717 € /m3 an verbrauchtem Erdgas bzw. von 0,0006 € /kWh an verbrauchter elektrischer Energie nicht vergütet.

• Betriebe, deren Schwerpunkt nicht in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt, erhalten für das Jahr 2003 neben dem Selbstbehalt einen Anteil von 0,00872 € /m3 an verbrauchtem Erdgas bzw. von 0,003 € /kWh an verbrauchter elektrischer Energie nicht vergütet.

Regierunsvorlage (478 BlgNR 22. GP) samt Erläuterungen auf der Homepage des Parlaments unter http://www.parlament.gv.at/pls/portal/url/page/PG/DE/XXII/I/I_00478

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