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Pauschalierte Betriebsausgaben
• Nachträgliche betriebliche Einkünfte sind aufgrund der Anknüpfung an die Bilanz auf den Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt stets auf Basis eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln. Da die Betriebsausgabenpauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 leg. cit. voraussetzt, können pauschalierte Betriebsausgaben nicht zum Ansatz kommen. - (§ 17 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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