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Nochmals: Aussetzung der Einhebung in den Landesabgabenordnungen
Anmerkungen zu Christian Prodinger, SWK-Heft 3/2004, Seite S 90 ff.
Prodinger kommt im o. a. Beitrag zum Ergebnis, dass der durch § 160a i. V. m. § 177 Abs. 6 WAO gewährte Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Einhebung rechtsstaatlich unzureichend und deshalb verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die gewonnene Erkenntnis gibt Anlass zu ergänzenden Bemerkungen.
1. Rechtsschutzdefizit in der Wiener Abgabenordnung
Die Feststellungen Prodingers zum Rechtsschutzdefizit im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut der Aussetzung der Einhebung in der Wiener Landesabgabenordnung erweisen sich als zutreffend. Seine Ausführungen bestätigen die im Fachschrifttum bereits vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die einschlägigen Bestimmungen der WAO (vgl. Pülzl/Pircher, RdW 2001/710, 706 f. m. w. H.).
2. Rechtsschutzdefizit in anderen Landesabgabenordnungen
Im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zur faktischen Effizienz des Rechtsschutzes stehen auch andere landesgesetzliche Regelungen zur Aussetzung der Einhebung auf tönernen Füßen: Gemessen an den rechtsstaatlichen Erwägungen des VfGH im Erkenntnis vom , G 119/86, verletzt die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur in der Landesabgabenordnung von Wien, sondern auch in jener v...