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SWK 11, 10. April 2004, Seite 434

Rechtswidrige Verspätungszuschläge durch "Nichtbescheide"

Keine Prüfung der Verschuldensfrage und der Ermessenskriterien durch Finanzamt

Maximilian Rombold

Der UFShatte unlängst einen Fall zu entscheiden, in dem es den Anschein hatte, dass das Finanzamt Bescheide erlassen hatte, mit denen Verspätungszuschläge festgesetzt wurden.

Tatsächlich waren die „Bescheide" ohne Zutun eines behördlichen Organs, sondern ausschließlich im automatisierten Verfahren erlassen worden. Für die Monate Juni und September bis November 2000 waren Verspätungszuschläge von jeweils 8 % der Vorauszahlung an Umsatzsteuer, insgesamt somit Nebenansprüche in Höhe von ATS 644.095, festgesetzt worden.

Der UFS schloss sich hinsichtlich der Verschuldensfrage der in der Berufungsvorentscheidung zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Finanzamtes an, wonach eine Entschuldbarkeit der Verspätung nicht vorliegt, da die Berufungswerberin sich an kompetenter Stelle über die einschlägige Rechtslage erkundigen hätte können. Während das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung noch versucht hatte, die tatsächlich nicht erfolgte Ermessensübung nachträglich mit der erheblichen, in allen Fällen einige Monate betragenden Verspätung der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen zu begründen, vertrat der UFS die zutreffende Auffassung, dass die Vorgangsweise des Finanzamtes (wem ist di...

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