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SWK 11, 10. April 2004, Seite 423

Umsatzsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern unter besonderer Berücksichtigung von Personengesellschaften

Aktuelles BFH-Urteil sollte auch in Österreich Beachtung finden

Andrea Ender

Bis vor kurzem war die umsatzsteuerliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften durch die Verwaltungspraxis nicht klar geregelt. Diesbezüglich hat sich nun das BMF zur Anwendbarkeit der Rechtsprechung des VwGH bekannt. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern von Personengesellschaften vertrat das BMF hingegen stets eine eindeutige, einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch verneinende Position. Ein aktuelles BFH-Urteillässt erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Auffassung aufkommen.

I. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Gesellschafter-Geschäftsführer, die entweder zu 50 % am Stammkapital der GmbH beteiligt sind oder bei geringerer Beteiligung über eine Sperrminorität verfügen, jedenfalls selbstständig tätig. Diese allgemeine Aussage über die Selbstständigkeit des Geschäftsführers muss auch für den Bereich der Umsatzsteuer gelten.

Die Verwaltungspraxis hat im Gegensatz zum VwGH bis vor kurzem keine klare Linie vertreten: Während nach dem , AÖFV Nr. 214/1981, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, soweit sie Ei...

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