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Umsatzsteuernovelle 2004
Gesetzgeber reagiert auf Seeling-Urteil
Der Nationalrat hat am eine Umsatzsteuernovelle beschlossen. Diese geht auf einen Initiativantrag (310/A; siehe SWK-Heft 1/2004, Seite S 19 Pkt. VIII) und auf einen Abänderungsantrag im Finanzausschuss am , 436 BlgNR XXII. GP, zurück. Drei Bereiche umfasst die Novelle:
• Ermächtigung zur Erlassung einer Verordnung, die den Unternehmer von der Rechnungslegungspflicht entbinden kann,
• Bestimmungen betreffend den Eigenverbrauch, die einen Einnahmenausfall im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Urteils Rs. C-269/00, Seeling, verhindern sollen, und
• Übergangsregelungen, die infolge der EU-Erweiterung notwendig sind und durch die insbesondere Nichtversteuerungen auf dem Gebiet der Einfuhrumsatzsteuer vermieden werden sollen.
I. Verordnungsermächtigung
Die Verordnungsermächtigung des § 11 Abs. 15 UStG 1994, wonach der Bundesminister für Finanzen aus Vereinfachungsgründen mit Verordnung festlegen kann, dass in bestimmten Fällen eine Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen entfällt, war bereits für die Umsatzsteuernovelle 2003 vorgesehen, wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen (um in kurzer Zeit im Ausschuss einen Abänderungsantrag im Zusammenhang mit Maßnahmen betreffend das EuGH-U...