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SWK 11, 10. April 2004, Seite K 9
Höhe des Zinssatzes bei verdeckter Gewinnausschüttung
Höhe des Zinssatzes bei verdeckter Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Wird eine verdeckte Gewinnausschüttung in einer unverzinslichen Vorauszahlung festgestellt, dann ist davon auszugehen, dass sich die GmbH und der Gesellschafter im Zweifel die Spanne zwischen banküblichen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH , I R 36/03 in BB 2004, 424).