Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2004, Seite 9

Vorschuss von Tantiemen und verdeckte Gewinnausschüttung

Vorschuss von Tantiemen und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)

Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter ohne eine entsprechend klare und eindeutige Abmachung einen unverzinslichen Vorschuss auf eine Tantieme, dann stellt der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (BFH , I R 36/03 in BB 2004, 424).

Daten werden geladen...