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SWK 11, 10. April 2004, Seite 9

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel (§ 23 EStG)

In einem Grundsatzartikel nimmt Horst Vogelsang Stellung zu der Drei-Objekt-Grenze nach der Entscheidung des Großen Senats von 2001 und der Folgerechtsprechung. Als Gestaltungshinweis zur Vermeidung führt der Autor an, dass Grundstücksgeschäfte auf mehrere Personen aufgeteilt werden sollten, da Geschäfte von Ehegatten und Kindern nicht zusammengerechnet werden dürfen. Auch durch rechtzeitiges Verschenken von Grundstücken kann die Gewerblichkeit vermieden werden, weil unentgeltliche Geschäfte nicht auf die Drei-Objekt-Grenze anzurechnen sind. Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft kann auch zu Vorteilen führen, weil die Handlungen der Kapitalgesellschaft nicht den Gesellschaftern zuzurechnen sind (BB 2004, 183 ff.).

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