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SWK 11, 10. April 2004, Seite T 81

Abschaffung der Rückzahlung von Zuschüssen nach dem Karenzurlaubszuschuss- und dem Karenzgeldgesetz

Eine

(BMF) - Der Nationalrat hat am das Gesetz über die Abschaffung der Rückzahlung von Zuschüssen nach dem Karenzurlaubszuschussgesetz und nach dem Karenzgeldgesetz für Zeiträume von 1996 bis 2001 beschlossen. Bereits ergangene Bescheide über Rückzahlungsverpflichtungen werden unmittelbar nach der Verlautbarung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt von Amts wegen aufgehoben werden. Mit der Bescheidaufhebung erfolgt die Gutschrift der vorgeschriebenen Beträge auf dem Abgabenkonto. Die Rückzahlung dieser Gutschrift kann aus Sicherheitsgründen nicht automatisiert erfolgen, da eine eindeutige Identifizierung des Empfängers erforderlich ist. Mit der Versendung des Bescheides werden die Abgabepflichtigen daher ersucht, dem Finanzamt die Kontonummer für die Überweisung des Guthabens bekannt zu geben. Die Überweisung wird in der Folge sofort durchgeführt werden. Vorausgesetzt, die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt erfolgt innerhalb der nächsten drei bis vier Wochen, kann mit einer Rückzahlung Anfang bis Mitte Mai gerechnet werden.

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