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Budgetbegleitgesetz nicht verfassungswidrig
Verfassungsgerichtshof bestätigt Sammelgesetz - Beschwerden der Opposition abgewiesen
(APA) - Das im Sommer 2003 beschlossene Budgetbegleitgesetz, das u. a. die erste Etappe der Steuerreform enthält, ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am in einer öffentlichen Urteilsverkündung bekannt gegeben. Das Gesetzespaket wurde angefochten, weil damit das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip der Verfassung sowie die Geschäftsordnung des Nationalrats verletzt worden seien. Beide Beschwerden wurden vom VfGH abgewiesen.
VfGH-Präsident Karl Korinek meinte in der Urteilsbegründung, Sammelgesetze seien zwar „der Erkennbarkeit des Rechts abträglich", eine Verfassungswidrigkeit, also die Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips der Verfassung, sei daraus aber nicht abzuleiten. Auch die ins Treffen geführte Verletzung des demokratischen Prinzips sei beim Beschluss des Budgetbegleitgesetzes nicht gegeben gewesen. Die Opposition hatte dies damit begründet, dass das Budgetbegleitgesetz mit seinen 91 Teilgesetzen aus verschiedensten Bereichen lediglich im Finanzausschuss des Nationalrats beraten wurde und nicht in den für die Einzelmaterien zuständigen Sachausschüssen.