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SWK 28, 1. Oktober 2004, Seite S 819

Anwendung der Effektiv-Tariftabelle ab 1. Juli 2004

Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 20. September 2004

Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde unter anderem ein gestaffelter Kinderzuschlag zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag eingeführt. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom betreffend Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2005 auf die Lohnverrechnung 2004. Die laufende Berücksichtigung des um den Kinderzuschlag erhöhten Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrages bei der laufenden Lohnverrechnung hat ab der Vorlage des Erklärungsformulares E 30 - frühestens seit Juli 2004 - zu erfolgen.

Die Lohnsteuer kann unter anderem unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs berechnet werden (Rz. 813b LStR 2002). Die Effektiv-Tarif-Tabelle für das Jahr 2004 ist im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien abgedruckt (Rz. 1406 LStR 2002). Durch die Einführung des gestaffelten Kinderzuschlages zum Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag wurde die bestehende Effektiv-Tarif-Tabelle erweitert:


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Monatslohnsteuertabelle 2004


1. Arbeitnehmer

Monatslohn

ohne AV/AEAB
Alleinverdiener oder Alleinerzieher
von
bis
o. Kind
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
5 Kinder
keine oder Negativsteuer bis
849,43
928,22
956,35
994,23
1041,85
1089,47
1137,09

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