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SWK 30, 20. Oktober 2004, Seite R 70

Dienstverhältnis

Es ist möglich, dass eine Person demselben Auftraggeber gegenüber neben einer nichtselbständigen Haupttätigkeit auch eine selbständige Tätigkeit erbringt, wenn beide Tätigkeiten voneinander unabhängig und trennbar sind. - (§ 47 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0049)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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