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Steuererklärungen 2004 - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nach Auslaufen der Toleranzregelung
Das BMF hat bekanntlich im Erlass vom seine Rechtsansichten zur elektronischen Einreichung der Steuererklärungen 2003 dargelegt. Darin werden unter der Überschrift der „toleranten Vollziehung der neuen Bestimmungen hinsichtlich der Steuererklärungen 2003" Toleranzregelungen für 2003 getroffen, die darauf schließen lassen, dass ab der Veranlagung 2004 mit der verabsäumten elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen gewisse Rechtsfolgen verbunden sein könnten. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob ein Verstoß gegen die verpflichtende elektronische Übermittlung der Steuererklärungen nach Auslaufen der Toleranzregelung zu einem Verspätungszuschlag bzw. zu finanzstrafrechtlichen Folgen (Finanzordnungswidrigkeit) führen kann.
Die zuständigen Arbeitsgruppen des Fachsenats für Steuerrecht vertreten dazu folgende Rechtsansicht:
lVerspätungszuschlag:
§ 135 BAO sieht Verspätungszuschläge nur insofern vor, als Abgabenerklärungen „verspätet", nicht aber unter Missachtung irgendwelcher Formvorschriften eingebracht werden. Dies ergibt sich schon aus der einschlägigen Rechtsprechung des VwGH, die einen Verspätungszuschlag dann ablehnt, wenn eine Erklärung nicht auf dem gesetzlich zwingend vorgesc...