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Das Pfandrecht an Unternehmenszubehör in der Insolvenz
Eine Hypothek erstreckt sich in der Regel auf das bewegliche Zubehör eines Unternehmens, das auf der belasteten Liegenschaft betrieben wird. Als sachenrechtlicher Modus zur Begründung des Pfandrechts am Unternehmenszubehör reicht die Einverleibung der Hypothek im Grundbuch aus. Wird das Unternehmen später eingestellt, soll als Folge auch das Pfandrecht am Unternehmenszubehör erlöschen. Schließlich besteht kein Unternehmen mehr, auf das sich das Zubehör beziehen könnte. Ob dieselbe Rechtsfolge auch dann eintritt, wenn das Unternehmen erst während eines Insolvenzverfahrens stillgelegt wird, ist hingegen weitgehend unklar.
A mortgage typically extends to the movable accessories of a company operating on the mortgaged property. Hence the incorporation of the mortgage into the land register constitutes an adequate mode to establish a lien on the accessories of the company. If the company is later shut down, the lien on the accessories must lapse as a result. After all, there is no longer any company to which the accessories could refer. However, it remains unclear whether the same legal consequence applies if the company is shut down by the insolvency administrator (liquidator) during in...