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Der Erstattungsanspruch bei der SEPA-Lastschrift
Auswirkungen auf das Valutaverhältnis
Bei SEPA-Lastschriften steht dem Zahler nach § 70 Abs 1 3. Satz ZaDiG 2018 das an keine Voraussetzungen geknüpfte Recht zu, im Wege der Erstattung die Belastung seines Kontos rückgängig machen zu lassen. Bernsteiner/Miernicki haben in ÖBA 2019, 411 die These vertreten, eine solche Erstattung führe nicht dazu, dass der Gläubiger nun wiederum seine ursprüngliche Forderung geltend machen könne; er sei vielmehr auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüchen beschränkt. Diese Sichtweise ist Einwänden ausgesetzt.
In the case of SEPA direct debits, the payer is entitled under section 70 (1) third sentence ZaDiG 2018 to a refund, which is not subject to any conditions. In ÖBA 2019, 411 Bernsteiner/Miernicki have argued that such a refund does not have the consequence that the creditor is entitled to again assert his original claim; according to their view he can put forward only claims for damages or unjust enrichment. This view is subject to objections.
Stichwörter: Bargeld, Buchgeld, Erstattungsanspruch, Paypal, Schadenersatzanspruch, SEPA-Lastschrift, Verwendungsanspruch.
JEL-Classification: G 21, K 11, K 12.
1. Die SEPA-Lastschrift
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