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VfGH: Erbschaftssteuer
• Erbschaftssteuer: Im Fall eines Nachlasskonkurses, der die Einantwortung an einen erbserklärten Erben hindert, liegt seitens dieses Erben der „Erwerb eines Grundstückes" i. S. d. § 8 Abs. 4 ErbStG nicht vor, sodass die Mindeststeuer nach Abs. 5 leg. cit. nicht angefordert werden darf. - (§ 8 ErbStG), (Aufhebung)
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