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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite R 37

VfGH: Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsG

Keine verfassungsrechtliche Deckung der Übertragung der Verordnungserlassung an einen Beliehenen in einem Kerngebiet der Staatsaufgaben wie in den außenpolitischen Beziehungen zu anderen Staaten. Die in § 13 Abs. 2 ElWOG vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaubt im Ergebnis die Verhängung einer Einfuhrsperre für elektrische Energie aus anderen Staaten. Eine solche Einfuhrsperre stellt eine völkerrechtliche Maßnahme dar, die zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Beziehungen Österreichs zu einem Drittstaat führen kann. Eine Ermächtigung zur Erlassung von Verordnungen solchen Inhalts an einen ausgegliederten Rechtsträger übersteigt den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. - (§ 13 Abs. 2 ElWOG), (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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