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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite W 55

Unternehmensbewertung ohne Bindung an Recht und Gesetz?

Rechtliche Rahmenbedingungen als wertbegrenzende Faktoren

Reinhold Beiser

Die Gerichte haben in vielen Verfahren den Verkehrswert/objektiven Wert/gemeinen Wert von Unternehmen und Geschäftsanteilen zu bestimmen. Sachverständige wenden dazu von der Betriebswirtschaftslehre entwickelte Bewertungsmethoden an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten: Ausschüttungen contra legem sind beispielsweise einer Bewertung nach der Discounted-Cashflow-Methode nicht zu unterstellen. Das objektive Recht setzt subjektiven Bewertungsfantasien Grenzen.

I. EinleitungBertl/Schiebel gelangen zur Feststellung: „Es gibt keinen objektivierten Unternehmenswert!" Sie wenden sich in ihrer Kritik gegen den Obersten Gerichtshof, der anlässlich einer Bewertung des Geschäftsanteiles eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters den subjektiven vom objektiven Wert unterscheidet.

II. Der objektive Wert nach der Rechtsprechung

Der OGH führt zur Unterscheidung von subjektivem und objektivem Wert Folgendes aus:

„Wird eine Sache nach dem Nutzen geschätzt, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet, so fällt der ordentliche und gemeine Preis aus; nimmt man also auf die besonderen Verhältnisse und auf die zufälligen Eigenschaften der Sache gegründete beson...

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