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Unternehmensbewertung ohne Bindung an Recht und Gesetz?
Rechtliche Rahmenbedingungen als wertbegrenzende Faktoren
Die Gerichte haben in vielen Verfahren den Verkehrswert/objektiven Wert/gemeinen Wert von Unternehmen und Geschäftsanteilen zu bestimmen. Sachverständige wenden dazu von der Betriebswirtschaftslehre entwickelte Bewertungsmethoden an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten: Ausschüttungen contra legem sind beispielsweise einer Bewertung nach der Discounted-Cashflow-Methode nicht zu unterstellen. Das objektive Recht setzt subjektiven Bewertungsfantasien Grenzen.
I. EinleitungBertl/Schiebel gelangen zur Feststellung: „Es gibt keinen objektivierten Unternehmenswert!" Sie wenden sich in ihrer Kritik gegen den Obersten Gerichtshof, der anlässlich einer Bewertung des Geschäftsanteiles eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters den subjektiven vom objektiven Wert unterscheidet.
II. Der objektive Wert nach der Rechtsprechung
Der OGH führt zur Unterscheidung von subjektivem und objektivem Wert Folgendes aus:
„Wird eine Sache nach dem Nutzen geschätzt, den sie mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet, so fällt der ordentliche und gemeine Preis aus; nimmt man also auf die besonderen Verhältnisse und auf die zufälligen Eigenschaften der Sache gegründete beson...