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Rechnungsstellung - Vereinfachungen in Deutschland auch für Österreich sinnvoll?
Probleme bei Dauerrechungen und bei Rechnungskreisen
Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002(2. AbgÄG 2002) wurden zusätzliche Voraussetzungenfür eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung festgelegt. Diese Voraussetzungen sind seit dem anzuwenden und stellen die Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie der EGdar. Die neuen Rechnungsmerkmale haben zu einigen Problemen in der Praxis geführt. In Deutschland hat das deutsche Bundesministerium für Finanzen mit einem Schreiben vom zur praktischen Umsetzung der neuen deutschen Rechnungsmerkmale Stellung genommen.Bei den Dauerrechnungen und bei Rechnungskreisen sieht das Schreiben Vereinfachungen vor, die Österreich nach Ansicht der Autoren ebenfalls einführen sollte.
I. Verträge über Dauerleistungen
1. Problemstellung
Bei Dauerleistungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnlichen Leistungen, wurden die jeweiligen Verträge in Verbindung mit den (monatlichen) Zahlungsbelegen als Rechnung angesehen, auch wenn sonst keine gesonderte Rechnung gestellt wurde. Voraussetzung war, dass in dem Vertrag alle für eine ordnungsgemäße Rechnung notwendigen Angaben enthalten waren. Der Vorsteuerabzug aus einem solchen Vertrag war auch ohne gesonderte Rechnungste...