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Urlaubsabgeltung keine verdeckte Gewinnausschüttung
Urlaubsabgeltung keine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stellen auch bei Fehlen von Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen und trotz des gesetzlichen Verbotes der Abgeltung von Urlaubsansprüchen keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen (BFH , I R 50/03 in BB 2004, S 815).