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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite 15

Wertpapierhandel

Wertpapierhandel (§ 23 EStG)

Der Bfr. erzielte 1989 einen kleinen Gewinn und 1990 und 1991 jeweils höhere Verluste aus einem Wertpapierhandel. Das Finanzamt nahm Liebhaberei an. Gewerbebetrieb und keine Vermögensverwaltung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH auch bei umfangreichen Veräußerungen nicht vor. Im konkreten Fall hat der Bfr. auch für fremde Personen Wertpapierankäufe und Verkäufe durchgeführt. Dabei sei der auf eigene Rechnung erfolgte Wertpapierhandel planmäßig darauf ausgerichtet worden, die Grundlagen dafür zu schaffen um seine Händlerdienste auch gegenüber Dritten anbieten zu können. Da sich die Behörde damit nicht auseinander gesetzt hat, war der Bescheid aufzuheben ().

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