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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite K 14

Computer als Arbeitsmittel

Computer als Arbeitsmittel (§ 16 EStG)

Ein privat angeschaffter und in der Privatwohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt. Die Kosten eines gemischt genutzten PCs sind aufzuteilen (BFH , VI R 135/01 in BB 2004, S 1036).

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