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SWK 18, 20. Juni 2004, Seite K 14

Doppelwohnsitz

Doppelwohnsitz (§ 16 EStG)

Der Bfr. mit Wohnsitz in Deutschland schloss einen Dienstvertrag mit einer österreichischen Firma ab. Die Kosten für den Doppelwohnsitz machte er als Werbungskosten geltend. Eine Übersiedlung nach Österreich war unzumutbar, da seine Ehegattin in Erlangen Einkünfte erzielte. Der VwGH anerkennt einen Doppelwohnsitz bei Einkünften des Ehegatten, die nicht nur untergeordnet sind. Da die Einkünfte der Ehegattin deutlich unter 1/10 der eigenen Einkünfte lagen, kommt dem Beitrag der Ehegattin zum Familieneinkommen kein solches Gewicht zu, dass ein Wohnsitzwechsel unzumutbar gewesen wäre. Damit war der Doppelwohnsitz steuerlich nicht anzuerkennen ( 2003/ 13/0154).

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