Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verjährung von Fehlberatung beim FX-Kredit
Ein Hinweis auf eine Deckungslücke bei Vertragsablauf des Tilgungsträgers macht deutlich, dass die dann aushaftende Kreditsumme nicht abgedeckt werden kann, betrifft damit das Veranlagungskonzept als Gesamtes und setzt den Lauf der Verjährungsfrist daher jedenfalls in Gang.
Aus der Begründung:
3. Auch dem vom Kl gewählten Veranlagungskonzept liegt eine Kombination von einem FX-Kredit mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Tilgungsträger zugrunde. Ein Kundenbetreuer der NI setzte ihn am von der Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung per und der sich dadurch ergebenden Deckungslücke in Kenntnis. Die vom Kl in seinem ao Rechtsmittel thematisierten Fragen nach der den Geschädigten treffenden Erkundungsobliegenheit, wenn er die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann (vgl dazu RS0034327), stellen sich also im vorliegenden Kontext schon deshalb nicht, weil – was der Kl übergeht – ihm bei dieser Besprechung nicht nur der Rückkaufswert per , sondern auch der auf einer Hochrechnung basierende Endwert der Lebensversicherung beka...