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SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite 9

KommSt: Haftungsbeschränkung

Die aus § 6 KommStG 1993 erfließende unmittelbare Schuldnerstellung des Kommanditisten für die Steuerschuld der Kommanditgesellschaft verschließt dem Kommanditisten damit nicht nur die Berufung auf seine in den §§ 171, 172 HGB normierte Haftungsbeschränkung, sondern auch die in § 164 Abs. 2 KO normierte Erstreckung der Rechtswirkungen eines Ausgleiches über das Vermögen der Kommanditgesellschaft auf seine Person. - (§ 6 KommStG 1993), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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