Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2004, Seite 75

Einheitliche oder gesonderte Liebhabereibeurteilung bei Wohnungsvermietung

Keine Rechtssicherheit für Vermieter

Michael Rauscher

Ist bei der Vermietung von Wohnungen (Eigentumswohnungen) auf Grund der Werbungskostenüberschüsse die Einkunftsquelleneigenschaft zweifelhaft, so hat das Finanzamt eine Liebhabereibeurteilung vorzunehmen. Eine ganz wesentliche Frage, die es im Vorfeld zu beantworten gilt, ist, welche Wohnungen (Eigentumswohnungen), die in einem Gebäude gelegen sind, gemeinsam bzw. gesondert auf Liebhaberei zu untersuchen sind (Beurteilungseinheit). Der Verwaltungsgerichtshof hat sich dazu in einigen Erkenntnissen ausdrücklich geäußert. In vielen anderen entscheidet er jedoch, ohne diese Frage zu relativieren, gegenteilig. Für Vermieter besteht deshalb diesbezüglich überhaupt keine Rechtssicherheit.

I. Ausdrückliche Aussagen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes

Zur Vermietung von in einem Mietwohnhaus gelegenen Wohnungen (keine Eigentumswohnungen) hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass einzelne Wohnungen davon einer getrennten Beurteilung unterzogen werden können (vgl. das Erkenntnis vom , 89/14/0075) bzw. zu unterziehen sind (vgl. die Erkenntnisse vom , 94/15/0126, und vom , 97/13/0015), wenn die Objekte an verschiedene Personen vermietet sind oder auf Grund anderer Merkmale u...

Daten werden geladen...