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Unterhaltsabsetzbetrag
• Mit dem Familienbesteuerungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 312, wurden der Kinderabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag eingeführt und wird durch das System von Kinderabsetzbetrag einerseits und Unterhaltsabsetzbetrag andererseits der Umstand berücksichtigt, dass die getrennte Haushaltsführung zusätzlichen Aufwand verursacht. - (§ 33 Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988), (Abweisung), (FA-Beschwerde)
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