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Abgrenzung Arzt - Krankenanstalt
Richtlinienänderung
Rz. 951a
Unabhängig von der ertragsteuerlichen Einstufung liegen jedoch bei einer Krankenanstalt im Sinne des Krankenanstaltengesetzes Umsätze als Krankenanstalt auch im Sinne des UStG vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind (vergleiche Zl. 2000/15/0053, und vom , Zl. 98/14/0203):
• Die Möglichkeit der gleichzeitigen Behandlung mehrerer Personen,
• das Bestehen einer Organisation, die jener einer Krankenanstalt entspricht,
• die Bestellung eines Stellvertreters des ärztlichen Leiters, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, dass mindestens zwei Ärzte der Krankenanstalt zur Verfügung stehen,
• der (Behandlungs-)Vertrag wird nicht (nur) mit dem Arzt, sondern (auch) mit der Einrichtung, die unter sanitätsbehördlicher Aufsicht steht, abgeschlossen.
Anmerkungen: Betreibt ein Arzt eine Krankenanstalt (wozu auch selbstständige Ambulatorien gehören), so kam es nach dem bisherigen Richtlinienwortlaut für die Abgrenzung ärztliche Tätigkeit (steuerfrei) - Krankenanstalt (ermäßigter Steuersatz) ausschließlich darauf an, ob die Einkünfte einkommensteuerrechtlich als solche aus freiberuflicher Tätigkeit (diesfalls USt: steuerfrei) oder aus Gewerbebetrieb (die...