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Umsatzsteuer und EU-Erweiterung
Notwendige Anpassungen im Rechnungswesen
Aufgrund der Aufnahme in die Europäische Union mit sind die zehn neuen Mitgliedstaatenverpflichtet, die Regeln der EG-Mehrwertsteuerrichtlinien in nationales Recht umzusetzen. Für die Umsetzung gewährt die EU keine Übergangsfristen. Dadurch ergeben sich auch Auswirkungen für österreichische Unternehmer, die Geschäftsbeziehungen mit den neuen Mitgliedstaaten haben. Vor allem im EDV-mäßig geführten Rechnungswesen sind Umstellungen notwendig. Die nachfolgenden Übersichten sollen die Durchführung der wesentlichsten Umstellungsmaßnahmen erleichtern.
1. Lieferungen
Im Binnenmarkt tritt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen an die Stelle der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen. Ein grundsätzlicher Unterschied liegt darin, dass bei Lieferungen im Binnenmarkt die Qualifikation des Abnehmers (Unternehmer, Privater, Schwellenerwerber) näher hinterfragt werden muss, während die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung grundsätzlich unabhängig von der Qualifikation des Abnehmers (Unternehmer oder Privater) ist. Im Unterschied zur steuerfreien Ausfuhrlieferung gehört ein ausländischer Abnehmer auch im Abholfall nicht zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit eine...