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Anerkennung einer GesBR zwischen Ehegatten für das Gründungsjahr
Aufhebung der Berufungsentscheidung des UFS Graz , RV/0499-G/02 durch VwGH
Der Verwaltungsgerichtshof hat die in der zitierten Berufungsentscheidung vertretene Rechtsansicht, wonach ein Gesellschaftsverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann Anerkennung erfahren darf, wenn dem Publizitätserfordernis durch zeitgerechte Bekanntgabe (jedenfalls vor Ablauf des Besteuerungszeitraumes, für den es gelten soll) an das Finanzamt entsprochen worden ist, in dem wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufhebenden Erkenntnis vom , 2003/15/0049, aus nachstehenden Erwägungen nicht geteilt:
„Verallgemeinernd kann festgestellt werden, dass dem Publizitätserfordernis für die Frage der Beweisbarkeit von Angehörigenvereinbarungen große Bedeutung zukommt, es aber von den Umständen des Einzelfalles abhängt, in welcher Weise diesem Erfordernis entsprochen werden kann. Durch die rechtzeitige Bekanntgabe gegenüber den Abgabenbehörden wird die Vereinbarung jedenfalls hinreichend nach außen zum Ausdruck gebracht, im Einzelfall kann aber durchaus auch auf andere Weise dem Publizitätserfordernis in einer Weise entsprochen werden, dass Zweifel an der behaupteten Angehörigenvereinbarung nicht bestehen. ...