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ÖBA 1, Jänner 2017, Seite 13

Reform der Stabilitätsabgabe (Bankensteuer)

Am wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) veröffentlicht. Der Entwurf reduziert die Höhe der laufenden Stabilitätsabgabe (Bankensteuer), schreibt aber auch eine einmalige Sonderzahlung vor.

Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage sind ua Verbindlichkeiten der Österreichischen Exportfonds GmbH abzuziehen, die der Refinanzierung von Rechtsgeschäften mit Bundeshaftung dienen. Von der Bemessungsgrundlage sind statt den gesicherten Einlagen isd § 93 Bankwesengesetz die gedeckten Einlagen isd § 7 Abs 1 Z 5 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abzuziehen. Bei Zweigstellen von EWR-Kreditinstituten, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig sind, gelten jene Einlagen als gedeckt, die einem vergleichbaren Sicherungssystem des Heimatmitgliedstaates unterliegen und bei der Zweigstelle entgegengenommen werden.

Die Höhe der Stabilitätsabgabe richtet sich weiterhin nach der Bemessungsgrundlage, der Schwellenwert wurde allerdings von EUR 1 Mrd auf EUR 300 Mio gesenkt und ist als De Minimis-Wert zu verstehen: Es ist keine Stabilitätsabgabe zu entrichten, wenn die Bemessungsgrundlage darunter liegt. Die Stabilitätsabgabe beträgt bei einer Bemessungsgrundlage zwischen EUR 300 Mio und EUR 20 Mrd 0,024% und bei einer Bemessungsgru...

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