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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite R 36
Bauordnung OÖ
• Vorschreibung eines Beitrages zu den Kosten für den Erwerb von Grundflächen für den öffentlichen Verkehr - (§ 19 Abs. 1 OÖ Bauordnung), (Abweisung)
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