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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite 35

Geschäftsführer: KommSt

Für die Annahme einer laufenden Entlohnung reicht es aus, wenn die Geschäftsführervergütung dem Verrechnungskonto jährlich gutgeschrieben wird. - (§ 2 KommStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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