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V/V: Gebäudebewertung
• Eine auf Ross/Brachmann/Holzner beruhende Methode der Gebäudebewertung ist anerkannt und es bestehen seitens des VwGH diesbezüglich keine Bedenken. Gegen einen nach der genannten Methode berechneten Altersabschlag für ein 50 Jahre altes Gebäude mit einer gesamten Lebensdauer von ca. 100 Jahren bestehen ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken. Ein Altersabschlag dieser Größe ist allerdings vom Neubauwert des Gebäudes in Abzug zu bringen, soll er doch die im Laufe der ersten 50 Jahre eingetretene Abnutzung zum Ausdruck bringen. - (§ 28 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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