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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite R 35

Betriebsaufgabe: Begriff

Scheidet aus einer von zwei Personen gebildeten Mitunternehmerschaft ein Mitunternehmer aus und führt der andere den Betrieb weiter, so übernimmt Letzterer den Mitunternehmeranteil des ausgeschiedenen Gesellschafters. Solcherart wird der bisher von der Mitunternehmerschaft geführte Betrieb vom Einzelunternehmer weitergeführt. Es kommt nicht zu einer Betriebsaufgabe. - (§ 24 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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