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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite 585

Gewinnwirksame Teilwertabschreibung - soweit mit Gewinnen gedeckt?

Fraktionierte Betrachtung verschmolzener Auslandsbeteiligungen im Veräußerungsfall

Hans Blasina

§ 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG (nunmehr „alte" Regelung) stellt Veräußerungsgewinne aus Schachtelbeteiligungen insoweit steuerfrei, als nicht der niedrigere Teilwert angesetzt wurde. Mit anderen Worten: Steuerpflicht im Rahmen einer Veräußerung ist nur in Höhe der Vornahme von Teilwertabschreibungen gegeben, soweit ihnen keine Zuschreibungen gegenüberstehen und sie im Veräußerungsgewinn Deckung finden.

I. Gegenstand der Betrachtung

In diesem Beitrag soll nun folgender Fall behandelt werden, für den grundsätzlich zwei Lösungsansätze möglich wären: Die Konzernmutter hält zwei ausländische Tochtergesellschaften T 1 und T 2 (AK jeweils 100), welche die Anforderungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllen. T 1 ist erfolgreich, ihr Verkehrswert (900) liegt weit über dem Buchwert. T 2 erzielt nur Verluste und ist nahezu wertlos, sie wurde auf 0 abgeschrieben. T 2 wird in der Folge auf T 1 verschmolzen und T 1 anschließend um 910 verkauft. Fraglich ist nun die Behandlung der auf T 2 seinerzeit getätigten Teilwertabschreibung von 100: Ist diese nun voll steuerpflichtig, weil im Veräußerungsgewinn von 810 gedeckt, oder ist sie nur insoweit steuerpflichtig, als der früheren T 2 eine Tangente aus dem Veräußerungsgewinn zurechenbar ist (in diesem Fal...

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