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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite 582

UFS: Keine außergewöhnliche Belastung aus Kindergartenkosten trotz Existenzgefährdung

UFS-Entscheidung steht in Widerspruch zur VwGH-Judikatur und zu den LStR

Alexander Wagner

Nach einer jüngsten Entscheidung des UFS sind Kinderbetreuungskosten, die durch die Berufstätigkeit der Mutter verursacht werden, weder im Rahmen der Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es spielt hierbei nach Ansicht des UFS keine Rolle, ob die Mutter aus existenziellen Gründen gezwungen ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Entscheidung steht in Widerspruch zur Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und zu den Lohnsteuerrichtlinien.

1. Die Entscheidung des UFS

Eine Mutter von vier Kindern hatte die Kindergartenkosten für ihr jüngstes etwa fünfjähriges Kind im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 34 EStG) geltend gemacht. Die Steuerpflichtige begründete ihren Antrag damit, dass sie aufgrund der hohen Wohn- und Betriebskosten genötigt sei, gemeinsam mit ihrem Ehepartner zum Unterhalt der Familie beizutragen. Sie hatte sich hierbei auf die Lohnsteuerrichtlinien (LStR 1999 bzw. 2002 Rz. 901 i. V. m. Rz. 897) und einen vom BMF herausgegebenen Steuerleitfaden („Das Steuerbuch 2001") berufen.

Der UFS versagte die Abzugsfähigkeit der Kindergartenkosten und argumentierte mit einer Statistik des Amtes der (Salzburger) Landesregierung, der zufolge im Jahr 1999/200...

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