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Bankleistungen sind Dienstleistungen iSv Art 57 AEUV
https://doi.org/10.47782/oeba202208061401
§ 27a EStG, Art 57 AEUV
Bankleistungen stellen Dienstleistungen iSv Art 57 AEUV dar. Art 56 AEUV steht jeder nationalen Regelung entgegen, die geeignet ist, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern.
Für die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs, zu der die Anwendung des § 27a Abs 2 Z 7 EStG 1988 führt, greifen keine Rechtfertigungsgründe. Es liegt daher ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit vor.