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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite 118

Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2003

Der VwGH weist in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 einleitend auf die gravierenden Folgen seiner dauernden Überlastung hin. Die volle Funktionsfähigkeit des VwGH könne nur mit Hilfe einer Strukturreform, die Verwaltungsgerichte erster Instanz und den Verwaltungsgerichtshof als Revisionsgericht mit umfassender Ablehnungskompetenz vorsehe, wiederhergestellt werden. Ende 2003 waren insgesamt 7.966 Fälle anhängig. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug fast 22 Monate (bis 1995 konstant rund 11, 1996 13, 1997 knapp 14, 1998 fast 17, 1999 fast 18, 2000 fast 20, 2001 über 19 und 2002 etwas über 21 Monate). Von den 6.918 im Jahr 2003 erledigten Beschwerden betrafen 721 den Bereich Abgaben, 97 den Bereich Gebühren, 259 den Bereich Sozialversicherung, 148 den Bereich Arbeitsrecht. Tätigkeitsbericht 2003 auf der Homepage des VwGH unter http://www.vwgh.gv.at/presse/taetigkeitsbericht2003.pdf

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