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SWK 17, 10. Juni 2004, Seite T 118

Richtlinien für die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung

Die Zusammenfassende Meldung ist ab dem 1. Quartal 2004 elektronisch über das Verfahren FINANZOnline des Bundesministeriums für Finanzen zu übermitteln. Wie nachträglich abzugebende Zusammenfassende Meldungen sowie Berichtigungs-ZM bis zum 4. Quartal 2003 abgegeben werden können, ist auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/umsatzsteuer/uid/zm/_start.htm nachzulesen.

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