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Sonstige Bezüge: Pensionsansprüche
• Sind sämtliche Voraussetzungen, die für den Pensionsanspruch vereinbart sind, bereits erfüllt, ist der Anspruch entstanden, und zwar auch dann, wenn die tatsächlichen Pensionszahlungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt einsetzen. - (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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