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EuGH: MwSt Solisten
• Mehrwertsteuer: Solisten können befreite Einrichtungen sein
Urteilstenor des EuGH:
1. Artikel 13 Teil A Abs. 1 lit. n der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass der Begriff der anderen ... anerkannten Einrichtungen als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.
2. Aus der Überschrift des Art. 13 Teil A der 6. MWSt-RL als solcher ergeben sich keine Einschränkungen der Möglichkeiten der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung.
( Hoffmann, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofes)
Anmerkung: Der dem Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob die in der 6. MWSt-RL für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten durch „Einrichtungen" vorgesehene Befreiungen auch anwendbar sind, wenn diese von einer Einzelperson erbracht werden.