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SWK 23, 15. August 2004, Seite S 735

Investitionszuwachsprämie für 2004 bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen bekannt:

1. Im Hinblick auf das Auslaufen der Investitionszuwachsprämie mit dem Kalenderjahr 2004 ist bei abweichenden Wirtschaftsjahren 2003/2004 und 2004/2005 eine Zuordnung des Investitionszuwachses des Kalenderjahres 2004 zu Investitionen der beiden genannten Wirtschaftsjahre nicht erforderlich. Der gesamte Zuwachs des Jahres 2004 kann daher mit der Beilage für 2004 (Formular E 108e für 2004) geltend gemacht werden.

2. Es bestehen nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, in Fällen eines abweichenden Wirtschaftsjahres 2003/2004, die Investitionszuwachsprämie für 2004 in höchstens zwei Teilbeträgen geltend zu machen, wenn die folgenden beiden Voraussetzungen vorliegen:

• Die Summe der Investitionen in prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter des dem Kalenderjahr 2004 zuzuordnenden Teiles des Wirtschaftsjahres 2003/2004 übersteigt den Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem geendet haben. Die Investitionszuwachsprämie wird für diesen Zuwachs (mit dem Formular E 108e für 2004) geltend gemacht.

• Sollten im Kalenderjahr 2004 weitere (dem Wirt...

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