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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite W 50
Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht
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HGB | Der Antrag auf gerichtliche Bestellung eines anderen
Abschlussprüfers (Ersetzungsantrag) kann auch dann gestellt werden, wenn ein wichtiger
Grund erst nach der Wahl des Abschlussprüfers eingetreten ist. () |
HGB | Der Abschlussprüfer ist in der Regel befangen, wenn der
berechtigte Verdacht besteht, er könne ein persönliches Interesse am Ergebnis der
Prüfung haben oder durch sachfremde Motive beeinflusst werden. () |
GmbH | Eine Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen kann
nicht nachträglich - hier: rund 2 Jahre später - durch „Verbesserung" des
Einbringungsvertrags in eine Einbringung gegen Gewährung von Geschäftsanteilen
geändert werden. () |
HGB | Täuschungsfähige Unternehmensnamen (Firmen) dürfen nicht ins
Firmenbuch eingetragen werden. Das HGB entspricht insoweit dem EU-Recht. Eine
Vorabentscheidung des EuGH ist nicht erforderlich. () |
Übernahme | Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses von Barabfindun... |