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Gesetze gibt es bald nur mehr elektronisch!
Einschneidende Änderung im Arbeitsalltag des Juristen
Mit dem kürzlich erlassenen Kundmachungsreformgesetz 2004 (BGBl. I Nr. 100/2003) hat der Gesetzgeber eine weit gehende Reform des österreichischen Kundmachungswesens auf den Weg gebracht, welche im Wesentlichen vorsieht, dass die Rechtsvorschriften des Bundes künftig im Internet verlautbart werden. Zu diesem Zweck gibt der Bundeskanzler das „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" ab im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) heraus, die - bislang allein verbindliche - Printausgabe des BGBl. entfällt. Nach Berechnungen der Bundesregierung (vgl. RV 93 BlgNR 22. GP, 2) soll diese Maßnahme den Bundeshaushalt jährlich um etwa 400.000 Euro netto entlasten.