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Der Kampf ums (so genannte Behalte-)Recht (der Gemeinden) - Getränkesteuer: Ab ins Verfahrensrecht!
Beweisfragen der Bereicherung (und damit nicht nur der Überwälzung auf den Letztverbraucher) sind zu klären
I. Resümee nach dem VwGH-Erk. , 2003/16/0148-8 (vormals: 2000/16/0640)
A. Das VwGH-Erk. vom , 2003/16/0148, in Sachen Weber's Wine World Handelsgesellschaft m.b.H. beschränkt sich in seinen Entscheidungsgründen hinsichtlich des Sachverhalts auf die formelhafte Ausführung, dass die Bf. „vor dem die Rückzahlung der von ihr für Zeiträume nach dem entrichteten Getränkesteuer für alkoholische Getränke begehrt" hat und dass „dieser Antrag unter Hinweis auf die in der Landesabgabenordnung enthaltene Rückzahlungssperre abgewiesen" wurde. Nur aus der Anführung der belangten Behörde kann man erkennen, dass es sich gegenständlich um die WAO handelte. Der angefochtene Bescheid wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben, und zwar mit dem - gleichfalls - formelhaften Satz: „Mit dem angefochtenen Bescheid wurde den beschriebenen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz aufgrund der Rechtsauffassung der belangten Behörde nicht entsprochen." Solcherart eignet sich das VwGH-Erk. als umfassendes Verweisungsobjekt (also als Präjudizentscheidung) für praktisch alle Folgeentscheidungen des VwGH. Seine Entscheidungsgründe stellen die Weichen dafür, dass es im konkreten Beschwerdefall i...