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SWK 1, 1. Jänner 2004, Seite T 1

Strengere Unabhängigkeitsbestimmungen für Abschlussprüfer

(PK) - Der Justizausschuss hat am einstimmig einen Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Handelsgesetzbuches beschlossen, der auf eine strengere Fassung der Bestimmungen über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers abzielt. Im Wesentlichen soll nunmehr klargestellt werden, dass Abschlussprüfer keinen auch noch so kleinen Anteil an der von ihnen zu prüfenden Gesellschaft besitzen dürfen, darüber hinaus wird auch das Verbot der Selbstprüfung verdeutlicht. Ein ebenfalls einstimmig angenommener Abänderungsantrag verlängert überdies jene Übergangsregelung des Handelsgesetzbuches, mit der der Haftungshöchstbetrag für Wirtschaftsprüfer vorübergehend herabgesetzt wurde, um zwei Jahre. Diese Herabsetzung gilt somit für die Prüfung der Geschäftsjahre 2004 und 2005. Für das Wirksamwerden der Rotationsbestimmungen wiederum ist nunmehr durch den Abänderungsantrag das Geschäftsjahr 2006 vorgesehen.

Einstimmig wurde überdies auch ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien verabschiedet, der Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wirtschaft fordert. Das Augenmerk der Initiative richtet sich insbesondere auf Vorkehrungen gegen Insider-Handel und eine Ver...

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