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SWK 6, 15. Februar 2004, Seite 11

Bescheid: Adressat

Selbst wenn auf dem Kuvert eine andere Person als Empfängerin der Sendung angeführt wird, bleibt Adressat i. S. d. § 93 Abs. 2 BAO die auf den Bescheiden (ausschließlich) als Bescheidadressat angeführte Person. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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