Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2004, Seite 269

Zur Umsatzbesteuerung von Bauleistungen

Nachschau bei Bauleistern

Josef Tröszter und Patrizia Kohlberger

Anlass für diesen Artikel ist die nach wie vor bestehende Unsicherheit über die Anwendung des § 19 Abs. 1a UStG 1994. Der Beitrag soll Anwendern, die keine „Steuerexperten" sind, eine Hilfestellung bieten, die Regelung zum Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen zu verstehen. Beim Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

Einerseits muss eine Bauleistung im Sinne des UStG 1994 vorliegen und

andererseits muss es sich beim Leistungsempfänger um einen Bauleister handeln.

I. EinleitungMit Wirkung per wurde durch BGBl. I Nr. 132/2002 eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen des § 19 UStG 1994 vorgenommen (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen).

Zugleich wurden die Umsatzsteuerrichtlinien im Bereich des Abschnittes 19 der neuen Rechtslage angepasst.

Da die Erfahrung gezeigt hat, dass von zeitversetzten Kontrollen bei Umsatzsteuer- und Vorsteuervergehen kein Erfolg zu erwarten ist, wurden von den Großbetriebsprüfungen und Finanzämtern ab April 2003 Nachschauen bei Generalunternehmern, an welche eine große Anzahl von Subleistungen erbracht wird, durchgeführt.

Dabei wurde festgestellt, dass die großen Generalunternehmer bemüht waren, die n...

Daten werden geladen...